Begleithund

In der Begleithundptüfung wird die Alltagstauglichkeit des Hundes geprüft. Dabei liegen die Schwerpunkte auf Verkehrssicherheit, Sozialverträglichkeit, Unbefangenheit und Gehorsam. Die bestandene Begleithundprüfung ist Voraussetzung für alle Hundesportarten und weitere Prüfungen.

Der Hund zeigt im ersten Teil der Prüfung auf einem eingefriedeten Grundstück, dass er sich problemlos von seinem Hundehalter durch verschiedene Situationen und Aufgaben führen lässt. Im zweiten Teil wird sein Verhalten im öffentlichen Raum und im Straßenverkehr geprüft. Die nachgewiesene Alltagstauglichkeit eines Hundes ist eine wichtige Grundlage für ein harmonisches Miteinander von Mensch und Tier – und eine strikte Grundvoraussetzung für alle Hundesportarten.

Vor Prüfungsbeginn muss der Hundehalter bei einem Sachkundetest zunächst nachweisen, dass er über das notwendige Grundwissen der Hundehaltung verfügt. Das Mindestalter des Hundes beträgt 15 Monate. Zur eindeutigen Feststellung der Identität des Tieres ist ein Chip oder eine Tätowierung erforderlich. Die Prüfung im Unterordnungsteil erfolgt nach einem festgelegten Schema. Gefordert wird Fußgehen mit und ohne Leine, Durchgehen einer Menschengruppe, Sitzübung und Ablegen in Verbindung mit Herankommen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Außerdem muss der Hund, während ein anderes Mensch/Hund-Team seinen Unterordnungsteil absolviert, unangeleint in einer Entfernung von 30 Schritt zu seinem Hundeführer abliegen, also eine Ablage unter Ablenkung zeigen.

Nach bestandenem Unterordnungsteil wird außerhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Hunds gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger etc.) und anderen Hunden überprüft.

Weitergehende Informationen – insbesondere die Prüfungsfragen für den Sachkundenachweis – finden sich unter: